Rechtsprechung
VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Freistellungsvereinbarung; Vermögenseinsatz; Alleinerziehung; Umgangsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 52091
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 27.09.2001 - 12 B 98.1102
Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298
Eine inhaltliche Nähe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Sozialhilfe könnte aber auch dafür sprechen, dass die Leistungen jeweils nur für den (einmonatigen) Bedarfszeitraum gewährt werden und bei Versagung mit der Verpflichtungsklage erstritten werden müssten (vgl. BayVGH vom 27.9.2001 12 B 98.1102; zitiert nach juris).Geht man wegen der Nähe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zur Sozialhilfe von einer Verpflichtungsklage aus, so ist maßgeblicher Zeitpunkt wie bei der Sozialhilfe ebenfalls der des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BayVGH vom 27.9.2001 12 B 98.1102 zitiert nach juris).
- OVG Niedersachsen, 12.02.2007 - 4 LA 94/07
Freistellung von der Unterhaltspflicht im Sinne eines planwidrigen Ausfalls von …
Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298
Allerdings ist zu fordern, dass ein Unterhaltsausfall planwidrig erfolgt, also nicht auf einer entsprechenden Vereinbarung der Unterhaltsverpflichteten beruht (vgl. NdsOVG vom 12.2.2007 NVwZ-RR 2007, 394). - BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85
Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen …
Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298
Eine Vereinbarung, mit der ein Elternteil den anderen von der Unterhaltsverpflichtung freistellt, ist rechtlich grundsätzlich zulässig und ist als Erfüllungsübernahme anzusehen mit der Folge, dass der vom Kind gleichwohl in Anspruch genommene freigestellte Unterhaltsverpflichtete vom anderen verlangen kann, dass dieser den Anspruch des Kindes befriedigt (vgl. BGH vom 15.1.1986 NJW 1986, 1167).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von …
Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298
Geht der Kontakt mit dem anderen Elternteil nicht wesentlich über das hinaus, was im Rahmen des Umgangs nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB üblich ist und werden ansonsten Betreuungs- und Versorgungslücken wegen der Berufstätigkeit des anderen Elternteils geschlossen, so ist noch von alleiniger Erziehung durch den anderen Elternteil auszugehen (vgl. VGH BW vom 19.12.1996 6 S 1668/94; siehe aber auch OVG NRW vom 18.2.2008 16 E 1118/06; jeweils zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 6 S 1668/94
Unterhaltsvorschuß - häusliche Gemeinschaft mit einem Elternteil
Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298
Geht der Kontakt mit dem anderen Elternteil nicht wesentlich über das hinaus, was im Rahmen des Umgangs nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB üblich ist und werden ansonsten Betreuungs- und Versorgungslücken wegen der Berufstätigkeit des anderen Elternteils geschlossen, so ist noch von alleiniger Erziehung durch den anderen Elternteil auszugehen (vgl. VGH BW vom 19.12.1996 6 S 1668/94; siehe aber auch OVG NRW vom 18.2.2008 16 E 1118/06; jeweils zitiert nach juris). - VG Schleswig, 27.04.2009 - 15 A 23/09
Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298
Trotz Abschlusses einer Freistellungsvereinbarung ist aber von einem planwidrigen Unterhaltsausfall auszugehen, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ohnehin nicht leistungsfähig ist (vgl. VG SH vom 27.4.2009 15 A 23/09 zitiert nach juris und Nr. 1.5.2 Abs. 3 der aktuellen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes - VwUVG 2012).
- VG Würzburg, 17.03.2022 - W 3 K 21.759
Leben des Kindes bei einem Elternteil iSd § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG
Etwas anderes könnte dagegen gelten, wenn die Mutter erwerbsunfähig oder leistungsunfähig wäre (vgl. VG Augsburg, U.v. 27.3.2012 - Au 3 K 11.1298 - juris Rn. 28 ff.; VG Schleswig, U.v. 27.4.2009 - 15 A 23/09 - juris;… Knittel/ Birnstengel, DIJuF-Rechtsgutachten, Themengutachten TG-1123 Rn. 5). - VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976
Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem …
Die Frage, ob eine Anfechtungsklage ausreichend ist oder es einer zusätzlichen Verpflichtung des Beklagten auf Fortzahlung bzw. Weiterbewilligung bedarf, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (für die letztgenannte Ansicht VG München, U.v. 6.7.2005 - M 6a K 05.2281 - BeckRS 2005, 38386; a.A. OVG Sachsen, U.v. 24.5.2023 - 5 A 590/21 - BeckRS 2023, 13050; VG Augsburg, U.v. 27.3.2012 - Au 3 K 11.1298 - BeckRS 2012, 52091 Rn. 22;… VG München, U.v. 4.7.2018 - 18 K 16.3912 - BeckRS 2018, 26490 Rn. 36), so dass bei der hier allein gebotenen summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer Unzulässigkeit der gesamten Klage wegen (möglicherweise) fehlender Statthaftigkeit ausgegangen werden kann. - VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1977
Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem …
Die Frage, ob eine Anfechtungsklage ausreichend ist oder es einer zusätzlichen Verpflichtung des Beklagten auf Fortzahlung bzw. Weiterbewilligung bedarf, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (für die letztgenannte Ansicht VG München, U.v. 6.7.2005 - M 6a K 05.2281 - BeckRS 2005, 38386; a.A. OVG Sachsen, U.v. 24.5.2023 - 5 A 590/21 - BeckRS 2023, 13050; VG Augsburg, U.v. 27.3.2012 - Au 3 K 11.1298 - BeckRS 2012, 52091 Rn. 22;… VG München, U.v. 4.7.2018 - 18 K 16.3912 - BeckRS 2018, 26490 Rn. 36), so dass bei der hier allein gebotenen summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer Unzulässigkeit der gesamten Klage wegen (möglicherweise) fehlender Statthaftigkeit ausgegangen werden kann. - VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1062
Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …
Diese ist zwar statthaft, da es sich bei der Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz um einen sogenannten Dauerverwaltungsakt handelt, so dass als Folge der Aufhebung des Einstellungsbescheides der ursprüngliche Bewilligungsbescheid wieder aufleben würde (vgl. § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X; VG Augsburg, U.v. 27.3.2012 - Au 3 K 11.1298 - juris). - VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1063
Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …
Diese ist zwar statthaft, da es sich bei der Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz um einen sogenannten Dauerverwaltungsakt handelt, so dass als Folge der Aufhebung des Einstellungsbescheides der ursprüngliche Bewilligungsbescheid wieder aufleben würde (vgl. § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X; VG Augsburg, U.v. 27.3.2012 - Au 3 K 11.1298 - juris).